Der Präsenzunterricht wird auch an Streiktagen im öffentlichen Nahverkehr fortgesetzt:
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,
Schüler*innen haben auch während der Streiks im öffentlichen Personennahverkehr ein Recht auf Bildung und die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch.
Sollte der Schulbesuch tatsächlich unmöglich werden, müssen Schüler*innen
- dies der Schule wie üblich anzeigen und sich gemäß geltender Regeln entschuldigen.
- Arbeitsaufträge aus Präsenzveranstaltungen selbstständig (von zu Hause aus) bearbeiten.
- sich aktiv über e-Mail/die Lernplattform/Klassengruppen zum verpassten Unterricht informieren.
- Unsere Lehrkräfte wirken daran mit, dass Arbeitsaufträge (und Material) digital verfügbar sind.
- Leistungsüberprüfungen finden wie vereinbart statt!
Katagorie: Allgemein , Berufsfachschule , Berufsvorbereitungsjahr , Bildungsgänge , Fachschule , Höhere Berufsfachschule , Schulleben