Der Präsenzunterricht wird auch an Streiktagen im öffentlichen Nahverkehr fortgesetzt:

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,

Schüler*innen haben auch während der Streiks im öffentlichen Personennahverkehr ein Recht auf Bildung und die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch.

Sollte der Schulbesuch tatsächlich unmöglich werden, müssen Schüler*innen

  • dies der Schule wie üblich anzeigen und sich gemäß geltender Regeln entschuldigen.
  • Arbeitsaufträge aus Präsenzveranstaltungen selbstständig (von zu Hause aus) bearbeiten.
  • sich aktiv über e-Mail/die Lernplattform/Klassengruppen zum verpassten Unterricht informieren.
  • Unsere Lehrkräfte wirken daran mit, dass Arbeitsaufträge (und Material) digital verfügbar sind.
  • Leistungsüberprüfungen finden wie vereinbart statt!

Katagorie: Allgemein , Berufsfachschule , Berufsvorbereitungsjahr , Bildungsgänge , Fachschule , Höhere Berufsfachschule , Schulleben