Hausordnung für das Haus Elisabeth von Thüringen (Kurzform)
0 VorwortDie Elisabeth-von-Thüringen-Schule, eine staatlich anerkannte Ersatzschule, steht in der Trägerschaft des Bistums Mainz. Aus der Verbundenheit der Kirche mit der Gesellschaft und dem Bewusstsein ihrer Verantwortung für den Menschen engagiert sich das Bistum Mainz besonders in der Ausbildung künftiger Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten.

Gemäß der Grundordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Rheinland/Pfalz dienen alle schulischen Bemühungen „der Entfaltung der menschlichen Anlagen sowie der Befähigung des Menschen zum Dienst an seinen Mitmenschen, an der Welt und am Reich Gottes.“

Durch ihre Ausbildung motiviert und befähigt die Elisabeth-von-Thüringen-Schule dazu, in sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Arbeitsfeldern tätig zu sein, dabei die Botschaft des Glaubens weiterzutragen und auch besondere Sorge zu entwickeln für die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihren Lebenschancen beeinträchtigt sind.

Die Elisabeth-von-Thüringen-Schule versteht sich als Lern- und Lebensraum von Schülern und Lehrern, in dem die Persönlichkeit des Einzelnen sich entfalten kann und Begegnung möglich wird. Das Verhältnis und der Umgang von Schülern, Eltern, Lehrern, Sekretärin, Hausmeister und Schulleitung ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung, Offenheit, Kritikfähigkeit, Vertrauen und Rücksichtnahme. Den Mitwirkungsrechten von Schülern, Lehrern und Eltern kommt eine besondere Bedeutung zu.

Die Schulgemeinschaft verständigt sich auf dieser Grundlage über die folgende Hausordnung.

 

1 Öffnungszeiten der Schule

Das Schulgebäude ist in der Regel von 07:15 – 15:30 Uhr geöffnet, am Mittwoch im Rahmen der Offenen Schule bis 17:00 Uhr.

Im Sekretariat können ab 07:30 Uhr Krankmeldungen, Anträge, Kopien, Kopierkarten etc. bis zum Unterrichtsbeginn abgegeben, beantragt oder abgeholt werden.

Sekretariat und Schulleitungsbüro stehen für wichtige Fragen unmittelbar vor und nach dem Unterricht, in den Pausen oder Freistunden nach Möglichkeit immer offen.

Lediglich zur Bearbeitung von dringenden verwaltungstechnischen Aufgaben ist das Sekretariat von Mo – Do von 11:30 bis 13:00 Uhr nur in Notfällen geöffnet. Das Sekretariat schließt Mo – Do um 14:45, Fr um 13:00 Uhr.

 

2 Klassenräume

Die Klassenräume sind in der Regel ab 07:30 Uhr geöffnet und stehen den Schülern der jeweiligen Klassen während des gesamten Unterrichtstages (auch in den Pausen)  zur Verfügung. Dies setzt eine besondere Verantwortung seitens der Schüler für ihren „eigenen Raum“ voraus.  Da die Klassenräume frei zugänglich sind, müssen die Schüler auf ihre Wertgegenstände selbst achten. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung. In jeder Klasse befindet sich ein Klassenordner mit Informationen zum Schulalltag und zu den rechtlichen und schulorganisatorischen Bedingungen des Bildungsganges. Der Klassenordner soll die einzelnen Klassen informieren und die Klassensprecher haben in Absprache mit der Klassenlehrerin zu Beginn des Schuljahres die Aufgabe,  diesen Ordner zu erneuern und zu aktualisieren. Außerdem befinden sich Kopiervorlagen für Entschuldigungen und Hospitationen in dem Ordner, die der Klasse zur Verfügung stehen.

 

3 Unterricht

3.1.Unterrichtszeiten und Pausen

Der Unterricht beginnt für alle Beteiligten pünktlich um 8.00. Nach der zweiten und vierten und sechsten Unterrichtsstunde liegt in der Regel jeweils eine Pause von 20 Minuten.

Alle Lehrkräfte achten auf die Einhaltung der Pausen. Die Schüler respektieren die zweite Pause als Erholungszeitraum für die Lehrkräfte.

3.2.Essen und Trinken im Unterricht

Um eine gute Lernatmosphäre zu gewährleisten und Zeiten des „Arbeitens“ von Zeiten der „Erholung“ klarer zu trennen sind während des Unterrichts „ Essen und warme Getränke nicht  zugelassen. Kalte Getränke sind in angemessener Weise erlaubt. Ausnahmen sind in Absprachen mit den Fachlehrern möglich.

3.3.Verlassen des Unterrichtsraumes

Der Unterricht sollte möglichst wenig durch das Verlassen des Raumes gestört werden. Gänge zum Sekretariat sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht möglich.

3.4. Gebrauch von Handys

Das Mitführen und der Gebrauch von eingeschalteten Funktelefonen oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln ist während des Unterrichts verboten. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers gestattet. (siehe Anlage)

 

4 Besucher

4.1 Die Schule freut sich über Besucher und Gäste, die sich im Schulsekretariat anmelden. Gäste und Freunde von Schülern, die den Unterricht besuchen wollen, sollen zudem vorab beim jeweiligen Fachlehrer angemeldet werden.

4.2 Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten.

 

5 Nutzung von Schulmaterial und Fachräumen

5.1 Technische Geräte, wie z. B. Active-Board, Overheadprojektor, Laptop und Beamer dürfen nur mit ausdrücklichem Lehrerauftrag benutzt werden. Das gilt ebenso für Sportgeräte und Demonstrationsmaterial. Nicht zuletzt aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Verletzungsgefahr ist das Arbeiten mit Maschinen in den fachpraktischen Fächern nur in Anwesenheit eines Lehrers gestattet.

5.2 Material der Schule (z. B. Kopier- und Druckerpapier, Flippcharts etc.) darf nicht für private Zwecke verwendet werden.

5.3 Nutzung der Informations-Kommunikationstechnik ( siehe Anlage Computer-Nutzungsordnung)

5.4 Nutzung der Fachräume

Fachräume jedweder Art dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers und nur unter dessen Aufsicht betreten werden. Näheres dazu regeln die Fachlehrer zu Beginn des Schuljahres.

5.4.1 Pflegeraum

Das Nutzen der Küche und des Inventars muss mit größter Sorgfalt geschehen. Die Hygienevorschriften müssen beachtet und eingehalten werden. Eine genaue Einweisung in die Hygienevorschriften geben die einzelnen Lehrer.

5.4.2 Mehrzweck-/Bewegungsraum (Anlage „Nutzung Mehrzweck-/Bewegungsraum)

Im Mehrzweck-/Bewegungsraum  ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen das Essen und Trinken nicht erlaubt. Außer bei Großveranstaltungen darf der Raum nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

5.4.3 Raum der Stille (Anlage „Nutzung Raum der Stille“

5.4.4 Nutzung der Bibliothek (Anlage „Bibliotheksordnung“)

Die Präsenzbibliothek ist ein Ort der Information und des Selbstlernens. Dazu bedarf es von allen Benutzern der Rücksichtnahme und Zurückhaltung.

5.4.5 Werkraum (Anlage „Nutzung Werkraum“)

 

6 Schulgebäude/ Schulgelände

6.1 Schule als Ort des Lernens erfordert Ruhe. Aus diesem Grund ist Lärm im Schulgebäude (z. B. in den Fluren) oder  auf dem Schulgelände während der Unterrichtsstunden zu vermeiden.

6.2 Der Schulhof kann für Unterricht und Arbeitsgruppen  genutzt werden.

6.3 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme des hierfür ausgewiesenen Bereiches verboten. Der aufgestellte Aschenbecher ist zu benutzen.

6.4 Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert zur Ordnung und Sauberkeit des Außengeländes und des Schulgebäudes beizutragen.

6.5 KFZ- Stellplätze für die Schüler können zur Zeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

6.6 Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Ständer abzustellen.

6.7 Das Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen an einer Schule erfordert die Einhaltung von hygienischen Erfordernissen. Das gilt insbesondere für die Benutzung der Toiletten, Möbel etc.

6.8 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht möglich.

6.9  Alle baulichen und gestalterischen Veränderungswünsche, vor allem die zu einer dauerhaften Veränderung führen, sind mit der Schulleitung abzusprechen. Das gilt auch für Aushänge z. B. Plakate.

6.10 Jeder Schüler ist verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig  herbeigeführten Schäden muss dieser ersetzt werden.

6.11 Nach Schulschluss werden die Stühle hoch gestellt und die Tische freigeräumt. Grober Schmutz wird zusammengekehrt. Unterrichtsmaterialien und persönliche Gegenstände werden in den Schränken oder Schließfächern untergebracht. Die Fenster sind zu schließen und das Licht zu löschen. Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst.

 

7 Sonstiges

7.1 Klassenfahrten und Unterrichtsgänge

Klassenfahrten und Unterrichtsgänge fördern als wichtiger Bestandteil des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten (vgl. Richtlinien für Schulfahrten). Grundsätzlich gilt während solcher Veranstaltungen ein absolutes Alkoholverbot und das Rauchen sollte mit Rücksicht auf die Minderjährigen und nicht rauchenden weiteren Teilnehmer unterbleiben.

Bei grobem Fehlverhalten können Schüler von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen und auf eigene bzw. Kosten der Erziehungsberechtigten zurück geschickt werden.

7.2 Verhalten im Alarmfall

Über die vorliegende Ordnung werden die Schüler zu Beginn des Schuljahres belehrt. Eine Brandschutzübung wird in den ersten drei Schulwochen durchgeführt.

7.3 Entschuldigungspraxis

Kann ein Schüler den Unterricht wegen Krankheit nicht besuchen, ist das Sekretariat bis Unterrichtsbeginn telefonisch unter 06131 14407830 darüber zu informieren. Spätestens am dritten Unterrichtstag muss eine schriftliche Entschuldigung, bei längerem Fehlen ein Attest, vorliegen. Schüler im Praktikum informieren entsprechend ihre Praktikumsstellen. Spätestens am dritten Unterrichtstag muss bei längerem Fehlen ein Attest vorliegen.

Jedes Fehlen ist schriftlich beim jeweiligen Fachlehrer zu entschuldigen. Grundsätzlich sollten außerschulische Termine (z. B. Arzttermine) außerhalb der Unterrichtszeit wahrgenommen werden.

Für Beurlaubungen bis zu 3 Tagen ist der Klassenlehrer zuständig. Über Beurlaubungen, die über einen längeren Zeitraum beantragt werden, entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in der Regel nicht möglich.

Für die Zulassung zum Nachschreibetermin ist das Fehlen am Tag des versäumten Leistungsnachweises durch ein Attest zu entschuldigen.

7.4.1 Hilfe

Klagt ein Schüler während des Unterrichts über Beschwerden und eine Erholungsphase führt zu keiner Besserung, muss er sich bei dem unterrichtenden Lehrer bzw. dem nachfolgenden Lehrer abmelden. Die entlassende Lehrkraft entscheidet über Art und Weise der Entlassung.

7.5 Unfallschutz

Für Schüler besteht bei Unfällen auf dem Schulweg und bei allen Schulveranstaltungen Versicherungsschutz. Der Unfall ist unverzüglich der Schulleitung zu melden.

Stand: 22.06.2018