Hausordnung  für das Haus Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler (Kurzform)

Die Katholische Berufsbildende Schule Mainz will auf die Anforderungen in Beruf, Gesellschaft und privatem Leben vorbereiten. Sie versteht sich deshalb als Lern- und Lebensraum, in dem sich die Persönlichkeit des Einzelnen in Auseinandersetzung mit anderen Menschen, geltenden Regeln und Werten entwickeln kann.

Das Verhältnis und der Umgang von Schülern, Eltern, Lehrern, Sekretärin, Hausmeister und Schulleitung sind geprägt von gegenseitiger Wertschätzung, Offenheit, Kritikfähigkeit, Vertrauen und Rücksichtnahme. Den Mitwirkungsrechten von Schülern, Lehrern und Eltern kommt eine besondere Bedeutung zu.

Unterrichtszeiten von Montag bis Freitag

Vormittag Schulbeginn 07:50 Uhr Nachmittag
08:00 – 08:45 Uhr 1. Stunde 13:10 – 13:40 Uhr Pause*
08:45 – 09:30 Uhr 2. Stunde 13:40 – 14:25 Uhr 7. Stunde
09:30 – 09:50 Uhr Pause 14:25 – 15:10 Uhr 8. Stunde
09:50 – 10:35 Uhr 3. Stunde 15:10 – 15:30 Uhr Pause*
10:35 – 11:20 Uhr 4. Stunde 15:30 – 16:15 Uhr 9. Stunde
11:20 – 11:40 Uhr Pause 16:15 – 17:00 Uhr 10. Stunde
11:40 – 12:25 Uhr 5. Stunde *Verkürzung in Absprache zwischen Lehrkraft und Klassengemeinschaft möglich.
12:25 – 13:10 Uhr 6. Stunde

 

Schulversäumnisse

Nach § 1 des Schulgesetzes für Rheinland/Pfalz sind Sie als Schüler und Schülerin verpflichtet, vom schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot verantwortlich Gebrauch zu machen.

Der Unterricht zu Beginn des Tages und nach den Pausen beginnt pünktlich. Kann ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht wegen Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund nicht besuchen, muss bis zum dritten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Schüler im Praktikum informieren entsprechend zusätzlich ihre Praktikumsstellen.

Versäumte Leistungsfeststellungen (Klassenarbeiten und Prüfungen) sind grundsätzlich durch ärztliche oder behördliche Bescheinigungen zu entschuldigen. Termine bei Ärzten und Behörden sind außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren.

Während der Unterrichtszeiten kann ein Schüler oder eine Schülerin nur dann entlassen werden, wenn es ihm/ihr ihr aus gewichtigen Gründen nicht möglich ist, am Unterricht teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Problemen ist nach Meldung im Sekretariat der 1. Hilfe-Raum aufzusuchen.

Die Schulordnung für die Berufsbildenden Schulen gibt der Schulleitung die Möglichkeit, im Sinne einer beruflichen Qualifikation Schulversäumnisse verschärft zu ahnden. Unzureichende Entschuldigungsgründe, häufiges, auch nicht zusammenhängendes Fehlen oder häufiges Zuspätkommen stören den Unterrichtsablauf und können besondere Regelungen bis hin zu einem Ausschluss aus den Wahlschulen (Kündigung des Schulvertrages) bzw. eine Umschulung aus den Pflichtschulen bewirken.

Beurlaubungen sind nur aus zwingenden Gründen möglich und müssen vorher schriftlich beantragt werden: Für einzelne Stunden beim entsprechenden Fachlehrer, bis zu drei Tagen beim Klassenlehrer, bei mehr als drei Tagen oder unmittelbar vor und nach den Ferien beim Schulleiter.

 

Verhalten in und außerhalb des Unterrichtes

Der Schüler/ die Schülerin ist zur Mitarbeit und Erbringung von Leistungen verpflichtet.

Besondere Regeln hinsichtlich Kommunikation, Umhergehen oder Verlassen des Unterrichtsraumes sowie dem Führen der Unterlagen bzw. Gebrauch der Unterrichtsmaterialien sind zu beachten.

Die Schülerinnen und Schüler sind an die Weisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gebunden.

In Konfliktsituationen ist der offizielle Beschwerdeweg einzuhalten:

Fachlehrer > Klassenlehrer > Verbindungslehrer > Abteilungsleiter > Schulleiter.

Eine entsprechende Information der Schüler/innen erfolgt zu Beginn des Schuljahres.

Die Schüler und Schülerinnen verpflichten sich, das Schulvermögen pfleglich zu behandeln. Sie haften gegenüber dem Schulträger für Schäden am Schulvermögen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Klassenräume stehen den Schülern der jeweiligen Klassen vor, während und nach einem Unterrichtstag zur Verfügung. Dies setzt eine besondere Verantwortung seitens der Schüler für ihren „eigenen Raum“ voraus. Da die Klassenräume frei zugänglich sind, müssen Schüler/innen auf ihre Wertgegenstände selbst achten. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung. Jede Klasse ist für ihren Raum verantwortlich. Sie sorgt selbstständig für Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum und achtet bei Unterrichtsschluss auf dieOrdnung von Tischen und Stühlen, geschlossene Fenster und das Löschen von Lichtern.

Konzentration ist eine Voraussetzung gelingenden Lernens. Aus diesem Grund sollen Störungen durch den Gebrauch von elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräten wie Handys, MP3-/MP4-Playern etc. vermieden werden. Sie sind daher während des Unterrichts für Schüler und Schülerinnen verboten. Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auf einem Tisch in Pultnähe abzulegen – bekannt als Handyparkplatz. Falls dieser nicht zur Verfügung steht, sind Mobiltelefone abgeschaltet in der Schultasche zu belassen. Der Gebrauch des Handys bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen Genehmigung eines Lehrers oder Lehrerin. Bei Verstoß können Handys inkl. SIM-Karte eingezogen werden.

Schüler und Schülerinneninnen der Katholischen Berufsbildenden Schule Mainz profitieren von einem weitreichenden Angebot digitaler Medien und moderner Kommunikationstechnik. Die Nutzung dieser Technik wird immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzer achten auf den sorgfältigen Umgang mit der digitalen schulischen Ausstattung. Die Schule übernimmt keine Haftung für Daten, die auf schulischen Laufwerken gespeichert werden. Nutzen Sie einen USB-Stick zur Sicherung eigener Daten.

 

Verhalten bei Unfällen und Gefahren

Auf dem direkten Schulweg und auf dem Schulgelände unterliegen alle Schüler und Schülerinnen dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Melden Sie Unfälle umgehend im Sekretariat. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes.

Im Alarmfall während des Unterrichts ertönt ein akustisches Signal. Achten Sie auf Ansagen und Aushänge und handeln Sie entsprechend der zum Beginn des Schuljahres erhaltenen Sicherheitsbelehrung (inkl. Alarmübung).

 

Verhalten in Pausen und unterrichtsfreien Zeiten

Für den Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen steht in der Regel das Schulgelände zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler können sich auch unter Beachtung geltender Regeln in ihren Klassenzimmern und Gruppenräumen aufhalten.

Ein Aufenthalt nach Unterrichtsende ist nach vorheriger Information im Sekretariat möglich.

Diese Regelung ist nicht selbstverständlich, vertraut auf die Eigenverantwortung und bedeutet einen Vertrauensvorschuss durch die Schulleitung. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen während der Pausen das Schulgelände verlassen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Eltern.

Beachten Sie bitte, dass mit Verlassen des Schulgeländes während der Pausen der Versicherungsschutz erlischt.

 

Religionsunterricht und religiöse Veranstaltungen

Als private Schule in kirchlicher Trägerschaft bietet die Schule katholischen und evangelischen Religionsunterricht an. Die Teilnahme am Religionsunterricht und religiösen Veranstaltungen ist für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend.

 

Allgemeine Hinweise

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol oder Drogen im Schulgebäude und dem gesamten Schulgelände sind untersagt.

Volljährige Schülerinnen und Schüler benutzen bitte die ausgewiesenen Raucherbereiche. Diese Bereiche sind sauber zu halten.

Das Mitbringen von Gegenständen, die dazu geeignet sind, andere Personen zu verletzten, ist verboten.

Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten. Schulfremde melden sich im Schulsekretariat. Wenn Ihnen Personen auffallen, die ihrer Meinung nach nicht zur Schulgemeinschaft gehören, können Sie diese ansprechen und Hilfe anbieten, oder Sie melden diesen Tatbestand umgehend im Sekretariat.

Im Zuge des nachbarschaftlichen Miteinanders sind die angrenzenden Gehwege sauber zu halten. Der Weg mit den Treppen vorm Eingangstor soll für die Kita- und Schulkinder freigehalten werden.

Die vorliegende Kurzform ersetzt nicht die vollständige Hausordnung, sie bietet lediglich einen schnellen Überblick über wesentliche Inhalte unserer Hausordnung. Die Kurzform der Hausordnung wird für eine ausführlichere Information Sorgeberechtigter als auch der Schüler und Schülerinnen über besonders wichtige Regelungen ggf. durch weitere Formblätter ergänzt.

 

Gez. Jürgen Weiler
(Schulleiter)