Informationen für muslimische Schüler*innen zur Feiertagsregelung an Schulen in RLP:

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

das Land Rheinland-Pfalz legt jährlich im Amtsblatt die islamischen Feiertage mit der Mölglichkeit der Unterrichtsbefreiung zum Zuckerfest und zum Opferfest für Schülerinnen und Schüler fest.

Im Schuljahr 2024/25 sind dies der 30. und 31. März und der 6. und 7. Juni.

Schülerinnen und Schüler können sich entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen (31. März und 6. Juni). Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Klassenleitung vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen. Sie erreichen Lehrkräfte der KBS Mainz unter ihrem nachname@kbs-mainz.de (Beispiel: mueller@kbs-mainz.de).


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