Die Schulpflicht gilt unabhängig von Streiks: Wir unterrichten weiter!
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,
Schüler*innen haben auch während Streiks im öffentlichen Personennahverkehr die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch. Sollte dieser dennoch unmöglich werden, müssen Schüler*innen
- dies der Schule wie üblich anzeigen und sich gemäß geltender Regeln entschuldigen.
- Arbeitsaufträge aus Präsenzveranstaltungen selbstständig (von zu Hause aus) bearbeiten.
- Die Lehrkräfte wirken daran mit, dass diese ortsunabhängig verfügbar gemacht werden.
- Schüler*innen informieren sich entsprechend über e-Mail und Lernplattform bzw. eigene Klassengruppen etc.
- Prüfungen und Arbeiten finden wie geplant statt!
Katagorie: Allgemein , Berufsfachschule , Berufsvorbereitungsjahr , Bildungsgänge , Höhere Berufsfachschule