Die Schulpflicht gilt unabhängig von Streiks: Wir unterrichten weiter!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,

Schüler*innen haben auch während Streiks im öffentlichen Personennahverkehr die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch. Sollte dieser dennoch unmöglich werden, müssen Schüler*innen

  • dies der Schule wie üblich anzeigen und sich gemäß geltender Regeln entschuldigen.
  • Arbeitsaufträge aus Präsenzveranstaltungen  selbstständig (von zu Hause aus) bearbeiten.
  • Die Lehrkräfte wirken daran mit, dass diese ortsunabhängig verfügbar gemacht werden.
  • Schüler*innen informieren sich entsprechend über e-Mail und Lernplattform bzw. eigene Klassengruppen etc.
  • Prüfungen und Arbeiten finden wie geplant statt!

Katagorie: Allgemein , Berufsfachschule , Berufsvorbereitungsjahr , Bildungsgänge , Höhere Berufsfachschule