Wie in jedem Unterrichtsfach gelten auch für Sport eigene Regeln, die wir Ihnen gerne zur Kenntnis
geben möchten:
A) Sportkleidung
1. Unter Sportkleidung versteht sich ein T-Shirt mit kurzen oder langen Ärmeln (keine
Spagettiträger, Tanktops oder weite Ausschnitte) und eine kurze oder lange Sporthose (keine
Hotpants)
2. Sportschuhe sind Schuhe, die ausschließlich im Sportunterricht getragen werden und eine
abriebfeste Sohle haben.
3. Falls Sie eine Brille tragen, sollten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit um eine Sportbrille
bemühen. Sprechen Sie zwecks Finanzierung bitte Ihre Krankenkasse an.
4. Schmuckgegenstände sind für den Sportunterricht ohne Aufforderung abzulegen oder
abzukleben.
B) Teilnahme
1. Eine Nichtteilnahme am Sportunterricht kann im Halbjahr max. dreimal durch die Eltern oder
sich selbst entschuldigt werden. Ab spätestens dem vierten Mal und bei längerfristigen
Erkrankungen ist ein Attest durch einen Arzt erforderlich.
2. Jede Nichtteilnahme ist, wie in der Schule generell geregelt, innerhalb von drei Tagen zu
entschuldigen.
3. Eine Nichtteilnahme am Sportunterricht an Tagen an denen ein angekündigter
Leistungsnachweis erfolgen soll, kann nur durch ein Attest entschuldigt werden.
4. Eine Anwesenheit im Sportunterricht ist trotz Attest oder Entschuldigung der Eltern
verpflichtend, die Schülerin/der Schüler ansonsten schulfähig ist.
C) Sonstiges
1. Kaugummi kauen oder Bonbon lutschen ist während des Sportunterrichts wegen
Erstickungsgefahr verboten.

Jede Nichteinhaltung der Regeln kann einen Ausschluss von der aktiven Teilnahme am
Sportunterricht zur Folge haben und mit „ungenügend“ (6) bewertet werden. Dies gilt auch für
Sportstunden in denen eine Notengebung erfolgen soll.